Freitag, 30. Januar 2009

Juristische (Zum)Winkelzüge

Die deutsche Rechtsprechung ist für mich bürgerlichen Laien einfach nicht nachzuvollziehen: Der Einbrecher in die Bohlen-Villa mit 370000,- € Beute bekommt knapp 13 Jahre Haft mit anschließender Sicherheitsverwahrung (ich weiß: Wiederholungstäter), und Ex-Postchef Zumwinkel bekommt nach jahrelangem Klau von Millionenbeträgen (ich weiß: Das meiste davon ist verjährt, upps!) nur eine Geldstrafe und Gefängnisstrafe auf Bewährung. Ich versteh's nicht.

5 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Hab auch kein Plan. Die Richter sind halt auch alle korrupt!

Anonym hat gesagt…

Hab auch kein Plan. Die Richter sind halt auch alle korrupt!

Anonym hat gesagt…

DAS will ich nun nicht glauben ... Aber das System ist wirklich unduchsichtig.

Anonym hat gesagt…

Steuersachen werden milde behandelt, wenn man gesteht und - bezahlt. Dann ist das Unrecht ja wieder beseitigt.

Und Vorstrafen sind auch ein Problem.

Ich verstehe nur manchmal nicht, warum man für Gewalttaten oder Drogendeals nicht mehr bekommt als für betrunken Auto fahren...

Anonym hat gesagt…

Strafrecht einerseits und Fragen der Moral oder ein Empfinden der Wertigkeit von Schuld und Schaden andererseits scheinen zumindest zwei Paar Schuhe zu sein ... Damit wirst du ja sicher auch täglich konfrontiert, nicht?